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ein Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes steht fest: Die Behörden behalten ihr Wissen viel zu oft für sich!
Bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen werden jedes Jahr rund 15 Prozent aller Proben und rund 23 Prozent aller überprüften Betriebe beanstandet.
Doch die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen werden den Verbrauchern vorenthalten.
Selbst bei Skandalen wie Gammelfleisch oder bei Deklarationsbetrug wie beim "Analog-Käse" werden Hersteller und Verkaufsstellen verschwiegen.
Der Berliner Bezirk Pankow veröffentlicht als erste Behörde in Deutschland seit März 2009 die in Gaststätten festgestellten Hygienemängel im Internet.
Das ist ein erster Schritt hin zu einer aktiven Informationskultur der staatlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland.
Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Die bundesweite Veröffentlichung aller Ergebnisse der amtlichen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben unter Nennung von Namen und festgestellten Mängeln ist überfällig.
In einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von foodwatch stimmen 87 Prozent der Befragten dafür, dass die Betriebe verpflichtet werden, ihre Kunden mit gut sichtbaren Aushängen über die amtlichen Kontrollergebnisse zu informieren - mit einem "Smiley-System" nach dänischem Vorbild.
Das seit 2001 in Dänemark erfolgreich praktizierte System stellt genau diese Transparenz bei amtlichen Lebensmittelkontrollen her und ist ein Vorbild für Deutschland.
foodwatch hat mit einem am 29. April 2009 vorgestellten Rechtsgutachten aufgezeigt, wie dieses aktive Informationsverhalten der Behörden auch in Deutschland eingeführt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Geheimniskrämerei in den Behörden muss Schluss sein.
Betrüger müssen genannt, die Ergebnisse der Betriebskontrollen bekannt gegeben werden, am besten mit dem Smiley-System.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland ein Land des Lächelns wird:
- Die Ergebnisse aller amtlichen Lebensmittelkontrollen müssen veröffentlicht werden.
Wir brauchen eine Kultur der Offenheit bei den zuständigen Behörden.
- Die Namen der beanstandeten Betriebe und der festgestellten Mängel müssen öffentlich (zum Beispiel auf einer zentralen Internetseite, wie dies auch in Dänemark geschieht) genannt werden.
Das gilt für die Gastronomie ebenso wie für den Handel und Lebensmittelproduzenten.
- Die Verbraucher müssen in Lebensmittelgeschäften und Gaststätten direkt mit gut sichtbaren Aushängen sowie im Internet über die amtlichen Kontrollergebnisse informiert werden.
Das seit acht Jahren in Dänemark bewährte Smiley-System sollte Vorbild für Deutschland sein.
Das Smiley-System muss gesetzlich vorgeschrieben werden - eine freiwillige Regelung reicht ebenso wenig aus wie die Vergabe nur von "Positiv"-Smileys.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Nilsson
www.foodwatch.de