Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
sehr geehrter Herr Grube, sehr geehrter Herr Etmans,
die Bundesregierung spricht sich regelmäßig dafür aus, dass Verbraucher über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln transparent informiert werden sollen.
„Wir werden die Klarheit von Zutatenlisten, Abbildungen und Bezeichnungen verbessern“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.
Gerade die Deutsche Bahn als Unternehmen in Staatsbesitz sollte bei ihrem gastronomischen Angebot in den Bordrestaurants vorbildlich sein.
Tatsächlich servieren Sie in den Speisewagen im Rahmen der Aktion „TV-Köche tischen auf“ jedoch aufgewärmte Industrieprodukte, die irreführend wie Gerichte aus der Spitzengastronomie angepriesen werden.
Die in der industriellen Rezeptur verwendeten Zutaten, einschließlich umstrittener Zusatzstoffe, Aromen oder Palmfett, werden auf der Speisekarte verschwiegen.
Ich fordere Sie auf, bei der Deutschen Bahn mit gutem Beispiel voranzugehen: Veröffentlichen Sie die vollständigen Zutatenlisten Ihrer Convenience-Produkte in der Speisekarte, damit die Kunden wissen, was sie bestellen!
Und erwecken Sie nicht den Eindruck, als handele es sich bei den aufgewärmten Fertigprodukten um Gerichte, wie sie Spitzenköche in ihren Restaurants frisch zubereiten.
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
das Beispiel der Deutschen Bahn zeigt: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie ist völlig unzureichend und führt die Gäste hinters Licht.
Ich fordere Sie auf, die Regelungen an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen:
- In Gaststätten und Kantinen muss eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein. In Bäckereien ist dies bereits heute vorgeschrieben.
- Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden. Gerade in der Systemgastronomie wie bei der Deutschen Bahn ist dies problemlos möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau Nilsson