Rike
Seit im letzten Jahr die erste Phase des EU-Glühlampenverbots in Kraft trat, dürfen Haushaltsglühlampen mit 100 Watt und mehr nicht mehr hergestellt oder importiert werden.
Restbestände darf der Handel noch verkaufen.
Tatsächlich raten weiterhin viele Händler ihren Kunden als Ersatz für eine durchgebrannte herkömmliche Glühbirne häufig nicht zu den sparsamsten Alternativen.
Oft empfiehlt das Fachpersonal Glühlampen oder rät zum Kauf der deutlich ineffizienteren Halogenlampen. Das ergab eine Recherche, die der BUND gemeinsam mit der Stiftung Warentest durchgeführt hat. Außerdem gingen die Verkäufer nur sehr selten auf Unterschiede bei den Energiesparlampen ein.
So wiesen sie nicht auf die unterschiedlich hohe Lichtausbeute bei gleicher Wattzahl hin.
Allein die Wattangabe sagt nichts über die Helligkeit der Lampen.
Besser ist, sich an der Angabe „Lumen“ (lm) zu orientieren, die oft auf die Verpackungen gedruckt ist.
Je höher die Lumenzahl pro Watt, desto größer die Lichtausbeute.
Gute Energiesparlampen lassen pro Watt bis zu fünfmal mehr Lumen strahlen als Glühlampen.
LED-Lampen werden zunehmend ähnlich effizient.
Keine Alternative ist der Kauf von Halogenleuchten in Glühlampenform, so der BUND.
Zum Beispiel sei der Stromverbrauch einer 230-Volt-Halogenglühlampe trotz Produktnamen wie „energy saver“ erheblich höher als der von LED- oder Energiesparlampen.
Auf jeden Fall sollten Qualitätsprodukte gewählt werden, die von der Stiftung Warentest geprüft wurden.
Der BUND empfiehlt Energiesparlampen aus Gründen des Klimaschutzes.
Im körpernahen Bereich sollten sie jedoch nicht eingesetzt werden.
Die Hersteller fordert der Umweltverband zur technischen Verbesserung der Energiesparlampen auf.
Dies gelte vor allem im Hinblick auf Schadstoffgehalt und elektromagnetische Felder.
http://www.bund.net/
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