Dienstag, 26. Januar 2010

Auskunftsrecht zu Chemikalien nutzen!



Egal ob Plüschteddy, Bügeleisen, Duschvorhang oder Bratpfanne - in vielen Alltagsgegenständen können gefährliche Chemikalien versteckt sein. 
Die Europäische Union will nun für den Konsumenten etwas Licht ins Dunkel bringen und hat Hersteller und Händler verpflichtet, ihre Kunden auf Anfrage über gefährliche Substanzen in ihren Produkten zu informieren. Ein Aufwand, der sich laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lohnt. 
Denn Chemikalien wie Weichmacher in Kinderspielzeug oder bromierte Flammhemmer in Möbeln und Teppichen stehen im Verdacht, gefährliche Krankheiten wie Krebs, Allergien oder hormonelle Störungen auszulösen.
Damit möglichst viele Verbraucher ihr Auskunftsrecht nutzen, stellt der BUND Musteranfragen an Hersteller und Händler im Internet bereit. 

Falls innerhalb der Antwortfrist von 45 Tagen keine oder nur unzureichende Auskunft eintrifft, kann dies dem BUND gemeldet werden. Er leitet es an die zuständige Bundesbehörde weiter.
www.bund.net/gift-stoppen

1 Kommentar:

  1. Das ist ja mal ein ganz guter Gedanke.

    (Leider wird meine Schwiegermutter wohl dennoch so wundervolles Spielzeug bei K.i.K. erwerben, das so lieblich duftet, aber eben so schön billig ist ...)

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